UB-ZB-Kurier und weitere Neuerungen zum Start
Der Start der UB bringt für UZH-Angehörige einige Neuerungen in der Bibliotheksnutzung. Ein Überblick zum neuen UB-ZB-Kurier und den Änderungen in der Gebührenordnung.
Lieferungen zwischen UB und ZB neu kostenlos
Ab sofort ist der neue UB-ZB-Kurier in Betrieb. UZH-Angehörige können sich Medien der UB und der ZB gratis an alle Abholorte innerhalb der UB oder an die ZB liefern lassen. Auch Lieferungen von UB- und ZB-Medien aus der Kooperativen Speicherbibliothek sind weiterhin kostenlos.
Neue Gebührenordnung
Die UB hat die Gebühren in allen UB-Bibliotheken vereinheitlicht. Für einige UZH-Angehörige sind die Gebühren nun tiefer, für andere höher als bisher: so werden etwa die Kosten für Bestellungen aus SLSP-Bibliotheken ausserhalb der UB und ZB nicht mehr übernommen. Bis Ende Januar gilt eine Übergangsregelung, ab Februar aktiviert die UB die neue Gebührenordnung.
Hier finden Sie detaillierte Infos zu den neu geltenden Gebühren.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die Nutzendendienste der UB.
Reguläre Mahnfristen auch für Forschende und Dozierende
Die Mahngebühren für nicht rechtzeitig zurückgegebene Medien sind in allen SLSP-Bibliotheken gleich und werden durch SLSP in Rechnung gestellt. Die regulären Leih- bzw. Mahnfristen gelten ab sofort auch für Forschende und Dozierende der UZH.
Um Medien länger für Lehre und Forschung auszuleihen, können sie Semester- oder Forschungsapparate zusammenstellen. Deren Ausleihfristen werden in Absprache mit der UB definiert. Semesterapparate stehen in den Standorten und sind als Präsenzbestand für die Studierenden gedacht – Forschungsapparate befinden sich in den Büros und stehen im Prinzip ausschliesslich den Forschenden zur Verfügung.
Zur Gebührenübersicht
Das neue Benutzungsreglement wurde vom Steuerungsausschuss des Projekts AUB abgenommen und durch die UL beschlossen.
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