ZORA Policy
Daten
für Volltext und andere Volldatenelemente
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Jeder kann kostenlos auf vollständige Dateneinträge zugreifen. |
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Sofern nicht anders angegeben oder gekennzeichnet, kann es sich bei Kopien um Folgendes handeln:
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Vollständige Elemente dürfen nicht automatisch gesammelt («harvested») werden, ausser vorübergehend für die Volltextindizierung oder Zitationsanalyse. |
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Vollständige Artikel dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Urheberrechtsinhaber nicht kommerziell in irgendeinem Format oder Medium verkauft werden. |
Metadaten
für Informationen, die Einträge im Repository beschreiben.
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Alle Metadaten in ZORA sind Public Domain (CC0). Jeder kann auf die Metadaten zugreifen, sie kopieren, verteilen und für jeden Zweck kostenlos wiederverwenden. |
Zitatzähldaten
für Zitatinformationen von Dritten
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Die im Repository verfügbaren Zählungsdaten von Drittanbietern sind "alle Rechte vorbehalten". Diese Daten dürfen ohne vorherige Genehmigung des Urhebers nicht reproduziert, in einem Abrufsystem gespeichert oder in irgendeiner Form oder auf irgendeine Weise übertragen werden. |
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Die Universität Zürich lehnt alle Garantien in Bezug auf Zitierdaten Dritter ab. |
Inhalt
für die Arten von Dokumenten und Datensätzen, die gespeichert werden.
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Dies ist ein institutionelles Repository. |
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Das Zurich Open Repository and Archive ist beschränkt auf: Zeitschriftenartikel, Konferenz- und Workshoppapiere, Dissertationen, Bücher, Kapitel und Abschnitte, Weitere Sonderthementypen. |
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Zu den hinterlegten Elementen können gehören: akzeptierte Versionen (die endgültigen, vom Autor überprüften Entwürfe) veröffentlichte Versionen (vom Publisher erstellte Dateien). |
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Elemente werden einzeln gekennzeichnet mit:
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Submission
bezüglich Submitter, Qualität & Urheberrecht
- Einträge dürfen nur von akkreditierten Mitgliedern des Instituts oder deren Beauftragten hinterlegt werden.
- Berechtigte Submitter müssen für alle ihre Publikationen bibliografische Metadaten hinterlegen.
- Die berechtigten Submitter müssen Volltexte aller ihrer Veröffentlichungen hinterlegen, wobei sie jedoch die Veröffentlichung verzögern können, um den Embargos der Verlage nachzukommen.
- Der Administrator prüft nur Elemente auf die Berechtigung von Autoren/Deponenten, die Relevanz für den Umfang des Zurich Open Repository und Archivs, das gültige Layout und Format sowie den Ausschluss von Spam.
- Die Gültigkeit und Authentizität des Inhalts der Einreichungen liegt in der alleinigen Verantwortung des Submitters.
- Eintragungen sind jederzeit möglich, werden aber erst nach Ablauf der Sperrfrist für Verlage oder Geldgeber öffentlich zugänglich gemacht.
- Erhält das Zurich Open Repository and Archive den Nachweis einer Urheberrechtsverletzung, wird der betreffende Artikel unverzüglich entfernt.
Erhaltung von Einträgen
- Einträge werden auf unbestimmte Zeit aufbewahrt.
- Das Zurich Open Repository and Archive wird versuchen, die kontinuierliche Lesbarkeit und Zugänglichkeit zu gewährleisten. Die Elemente werden bei Bedarf in neue Dateiformate migriert. Es ist möglicherweise nicht möglich, die Lesbarkeit einiger ungewöhnlicher Dateiformate zu gewährleisten.
- Das Zurich Open Repository and Archive sichert seine Dateien regelmässig nach den aktuellen Best Practices.
- Eintragungen dürfen normalerweise nicht aus dem Zurich Open Repository und Archiv entfernt werden.
- Zu den akzeptablen Gründen für den Zurückzug gehören: Regeln der Zeitschriftenverlage, nachgewiesene Urheberrechtsverletzungen oder Plagiate, gesetzliche Anforderungen und nachgewiesene Verstöße, nationale Sicherheit, gefälschte Forschung
- Zurückgezogene Einträge werden nicht per se gelöscht, sondern aus der öffentlichen Ansicht entfernt.
- Die Identifikatoren/URLs der zurückgenommenen Artikel werden vorübergehend gespeichert.
- URLs werden weiterhin auf Zitate von gelöschten Artikeln verweisen, um fehlerhafte Links zu vermeiden und die Historie von Artikeln zu erhalten.
- Die Metadaten der zurückgezogenen Artikel werden nicht durchsuchbar sein.
- Änderungen an den gespeicherten Einträgen sind unter bestimmten Umständen ausgeschlossen.
- Errata- und Korrigendumslisten können bei Bedarf dem Originaldatensatz beigefügt werden.
- Bei Bedarf kann eine aktualisierte Version hinterlegt werden. Die persistente URL des Elements wird immer auf die neueste Version verweisen. Die frühere Version kann aus der öffentlichen Ansicht entfernt werden.
- Im Falle der Schliessung vom Zurich Open Repository und Archive wird die Datenbank in ein anderes geeignetes Archiv transferiert.
ZORA Lizenz zur Einreichung
Mit dem Akzeptieren von "Einreichungsvereinbarung für Zurich Open Repository and Archive (ZORA)" erklären die Autor*innen ihr Einverständnis mit der Freischaltung des Volltextes in ZORA, und die Universitätsbibliothek als Betreiberin von ZORA erhält damit die folgenden, nicht ausschliesslichen Nutzungsrechte am Dokument und den zugehörigen Metadaten.
Einreichungsvereinbarung für Zurich Open Repository and Archive (ZORA)
Durch die Selbst-Archivierung dieser Sammlung an Dateien und zugehöriger bibliographischer Metadaten gewähre ich Zurich Open Repository and Archive (ZORA) das Recht, diese zu speichern und der Öffentlichkeit dauerhaft und kostenlos online zur Verfügung zu stellen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die ZORA-Redaktion auf der Grundlage des Copyrights und der Embargo-Situation vorübergehend oder dauerhaft den Zugriff auf den Volltext (PDF) sperren kann.
Spezifische Voraussetzungen für Dissertationen und Masterarbeiten:
Dissertationen und Masterarbeiten werden in ZORA unter folgenden Voraussetzungen aufgenommen:
- Die inhaltliche Qualitätsprüfung wurde durch den*die Betreuer*in erfolgreich abgeschlossen.
- Die Prüfung durch eine Plagiatssoftware und entsprechende Massnahmen zur Vermeidung von Plagiaten sind erfolgt: Plagiatsprüfung
- Das hochgeladene PDF entspricht der begutachteten und ggf. verbesserten Endversion, nach Möglichkeit im Format PDF/A.
Zusätzlich für die Dissertationen gilt:
- Aus urheberrechtlichen Gründen kann der Zugriff auf gewisse Inhalte eingeschränkt sein. Sperrfristen sind fakultätsspezifisch geregelt.
- Der*die Verfasser*in erklären sich einverstanden, dass die Dissertation in der digitalen Bibliothek der Schweizerischen Nationalbibliothek verarbeitet, verzeichnet und dauerhaft archiviert werden darf. Allfällige Sperrfristen werden berücksichtigt.
Zusätzlich für die Masterarbeiten gilt:
- Das Einverständnis zur Publikation sowohl des*der Verfasser*in als auch des*der Betreuer*in liegt vor.
- Der*die Verfasser*in verfügt über die entsprechenden uneingeschränkten Rechte an der Masterarbeit.
- Das hochgeladene PDF wird frei zugänglich in ZORA angeboten. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Embargo von bis zu 12 Monaten auf Dateiebene angegeben werden. Bitte geben Sie den Grund im Feld "interne Kommentare" an. Das Feld wird sichtbar durch Klick auf "Mehr Hinzufügen" am Ende des Formulars.
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