Antrag Ausleihberechtigung
- Ihr zugewiesener Arbeitsplatz berechtigt Sie dazu, die Ausleihberechtigung in der UB Rechtswissenschaften zu beantragen.
- Für den Antrag müssen Sie Ihre Tablarnummer kennen, z.B. "M 114 A".
- Bei Nichtnutzung der Ausleihberechtigung wird sie nach 3 Monaten aufgehoben. Es kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden.